Münchner Querdenker-Professor Meyen: Watschn für Schwurbel-Professor

Dem Münchner Querdenker-Professor Michael Meyen wird das Gehalt um zehn Prozent gekürzt. Er ist Autor für eine Coronaleugner-Zeitung.

Studenten stehen vor dem Hauptgebäude der LMU

Die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München: Hier lehrt der querdenkende Professor Meyen Foto: Felix Hörhager/dpa

MÜNCHEN taz | Der Freistaat Bayern hat den Münchner Professor Michael Meyen abgestraft, er lehrt Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität LMU. In einem Disziplinarverfahren hat ihm die Landesanwaltschaft die Bezüge um zehn Prozent gekürzt. Dies gelte für einen „zeitlich mittleren Bereich“, so die Behörde in einer Mitteilung.

Es ist davon auszugehen, dass es sich um zwei Jahre handelt. Meyen werden Dienstvergehen vorgeworfen. Worum es dabei handelt, teilt die Behörde nicht mit. Es ist aber offenkundig, dass es um seine Tätigkeit als Autor für das radikale Querdenker-Blatt „Demokratischer Widerstand“ geht. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung, einen Monat lang kann Meyen gegen die Verfügung klagen.

Auf taz-Anfrage, wie er zu dieser Disziplinarmaßnahme steht, reagierte der Professor nicht, ebenso ließ er Anfragen anderer Medien unbeantwortet. Der Fall Meyen zieht sich schon seit mehr als einem Jahr. Im März 2023 war er Herausgeber des in Berlin erscheinenden „Demokratischen Widerstands“ geworden, neben den Aktivisten Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp, die beide zu den Köpfen der verschwörungsgläubigen Szene gehören.

Als darüber größer in etablierten Medien berichtet wurde – Meyen bezeichnet diese als „Wahrheitsregime“ -, zog er seine Herausgeberschaft nach zwei Ausgaben zurück. Er schrieb aber weiterhin eine „Medienkolumne“ für diese sogenannte Zeitung.

Durchaus beachtliche Disziplinarmaßnahme

Im Sommer 2023 leitete die Landesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Die Behörde ist zuständig für mögliche Dienstvergehen von Beamten. Das Verfahren zog sich ungewöhnlich lang. Eigentlich war der Professor in einer starken Stellung – er konnte mit der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit ebenso argumentieren wie mit der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit für Lehrende.

In seine Stellungnahme gegenüber der Behörde hatte er viel Zeit investiert. Er hatte einen Monat Fristverlängerung erhalten und dann am 5. April eine „umfangreiche Stellungnahme“ abgegeben, so die Landesanwaltschaft.

Eine befristete Gehaltskürzung um zehn Prozent wegen eines Dienstvergehens klingt nicht nach sehr viel. Es ist aber eine durchaus beachtliche Disziplinarmaßnahme und gegenüber einem Professor sehr ungewöhnlich. Im Bayerischen Disziplinargesetz sind fünf Abstufungen von Maßnahmen festgelegt. Am schwächsten ist der Verweis, diesem folgt eine Geldbuße und dann die Kürzung der Dienstbezüge auf Platz drei.

Weitere Autorenschaft noch unklar

Schwerer wiegen würde nur noch eine Zurückstufung und die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“. Ob Meyen weiterhin für den „Demokratischen Widerstand“ schreibt, ist offen. Am 16. März erschien seine bisher letzte Kolumne.

Das Blatt, das etwa Deutschland für eine „Spritzenmörder-Diktatur“ hält, wird vom Berliner Verfassungsschutz in dessen Bericht 2022 namentlich erwähnt. Die Zeitung betreibe mit der sie tragenden „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ eine „Staatsdelegitimierung“ und stelle die Demokratie mit einer Diktatur gleich. Die Zeitung sei das wichtigste Sprachrohr dieser Szene und verbreite anhaltend Falschinformationen.

Als besorgniserregend und äußerst gefährlich erscheint der wachsende Zusammenschluss von Rechtsradikalen und Coronaleugner. Dies zeigte sich etwa beim Neujahrsempfang des rechtsradikalen österreichischen Senders „Auf1“ Mitte Januar in München, wo sich Nazis und Verschwörungsgläubige gegenseitig befeuert hatten.

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