Rechtsanwalt über Polizeieinsatz: „Dolchstoß für das Grundgesetz“

Die Polizei hat bei der G20-Demo am Donnerstag jedes Maß verloren und die Verfassung missachtet, sagt Law-Blog-Autor Udo Vetter.

Wasserwerfereinsatz der Polizei bei einer Demonstration in Hamburg

Wasserwerfereinsatz bei der Welcome-to-hell-Demonstration am Donnerstag Foto: dpa

Herr Vetter, Sie kritisieren den Hamburger Polizeieinsatz als unzulässig. Wieso?

Udo Vetter: Die Polizei hat am Donnerstagabend offenbar eine große, friedliche Demonstration mit der bloßen Begründung verhindert, dass einige Leute vermummt waren. Wenn das rechtens wäre, müsste man jeden Samstag in jedem deutschen Fußballstadion das Spiel absagen und das Stadion räumen. Und wenn die Polizei bei jeder Demo sagen würde, da laufen ein paar Vermummte mit, deshalb dürfen die restlichen 12.000 Leute auch nicht mehr demonstrieren – dann wäre die Konsequenz, dass es in Deutschland künftig keine Demos mehr gibt.

Auf welches Recht beruft sich die Polizei?

Auf das Vermummungsverbot, das 1985 unter Helmut Kohl eingeführt wurde. Schon damals gab es große Debatten darüber – weil befürchtet wurde, dass passieren könnte, was jetzt passiert ist. Damals wurde beschlossen, einen Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot nicht als Ordnungswidrigkeit zu werten, was ja nahegelegen hätte. Schließlich tut jemand, der sein Gesicht nicht zeigt, niemandem weh. Es ist aber direkt zur Straftat gemacht worden, damit das sogenannte Legalitätsprinzip gilt.

Jahrgang 1964, ist Rechtsanwalt und arbeitet unter anderem zu Verfassungsbeschwerden. Für seinen "Law-Blog" bekam er 2011 den Grimme Online Award.

Was genau bedeutet das?

Nach dem Legalitätsprinzip ist die Polizei verpflichtet, jede Straftat sowohl zu verhindern als auch aufzuklären. Gestern hat man nun zum ersten Mal in der Geschichte des Vermummungsverbots gesehen, wozu das genutzt werden kann. Die Polizei argumentiert zwar, sie habe Straftaten verhindern müssen. Aber sie verliert dabei jedes Augenmaß. Die Verhinderung von Straftaten muss immer gegen die Versammlungsfreiheit abgewogen werden, die sich aus dem Grundgesetz ergibt. Und die Auslegung des Vermummungsverbots durch die Hamburger Polizei ist ein Dolchstoß in den Rücken des Grundgesetzes.

Das Vermummungsverbot ist also falsch angewendet worden?

Am 7. und 8. Juli treffen sich in Hamburg die Staatschefs der größten Industrie- und Schwellenstaaten zum G20-Gipfel. Die taz berichtet dazu in einem laufend aktualisierten Schwerpunkt und ab dem 1. Juli mit täglich 8 Sonderseiten.

Hier wird ein Gesetz, dass ohnehin extrem fragwürdig ist, zum Selbstzweck. Letztlich geht es immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte, die man als Bürger hat, sie ist konstituierend für unsere Demokratie. Wer das Versammlungsrecht so instrumentalisiert, wie es jetzt hier passiert ist, stellt unsere Rechtsordnung ins Zwielicht.

Hat die Polizei die Verfassung missachtet?

Ja. Spätestens das Bundesverfassungsgericht, bei dem dieser Einsatz irgendwann landen wird, wird sagen, dass hier Rechte miteinander kollidieren. Verstöße gegen das Vermummungsverbot sind Bagatellstraftaten, für jede Beleidigung kann man länger ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig aber ist eben ein hochrangiges Grundrecht sehr vieler Menschen betroffen, die friedlich demonstrieren wollten, in dieser Entscheidung aber völlig ausgeblendet werden. Wie viele Leute waren denn da überhaupt vermummt? Das muss man abwägen, und das macht die Hamburger Polizei offenbar überhaupt nicht. Auch und gerade für die Polizei muss unsere Verfassung das oberste Maß der Dinge sein. Das Bundesverfassungsgericht wird also sagen, dass ein solch unverhältnismäßiger Eingriff nicht gerechtfertigt ist. Noch dazu besteht der Verdacht, dass die Argumentation der Polizei nur vorgeschoben ist, um die Demo insgesamt zu verhindern.

Gibt es denn auch gute Gründe, sich unkenntlich zu machen?

Ja, und das müsste man spätestens jetzt auch wieder diskutieren. Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland daran gekoppelt, dass man sein Gesicht zeigt. Aber ein Vermummungsverbot ist natürlich ein Element, das einen repressiven Staat kennzeichnet, keinen freiheitlichen Staat. Es ist eines der Elemente, die dazu geführt haben, dass das Grundgesetz stetig ausgehöhlt wurde und immer weiter ausgehöhlt wird. Immer heißt es, die Bürger hier könnten auf die Straße gehen, sich wehren und friedlich demonstrieren. Aber wie ist das denn, wenn man das Vermummungsverbot im Lichte von Ägypten oder Nordkorea sieht? Da kann man natürlich sagen, ich will nicht, dass Polizeikameras mich aufnehmen, ich will nicht in Datenbanken gespeichert werden.

Was folgt aus diesem Einsatz für Hamburg?

Hamburg hat ja eine sehr schmerzliche Geschichte, was den Einsatz von verdeckten Ermittlern der Polizei angeht. Ich will keine Prognose wagen. Aber wenn sich herausstellen sollte, dass innerhalb dieses schwarzen Blocks wieder verdeckte Ermittler anwesend waren oder darin sogar eine aktive Rolle gespielt haben – dann wird der Aufschrei nicht lange auf sich warten lassen. Das wäre ein absoluter GAU für unseren Rechtsstaat.

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