Rechte Anschlagsserie in Brandenburg: War der Verfassungsschutz verwickelt?

Brandenburgs Generalsstaatsanwalt weist im NSU-Untersuchungsausschuss auf „Merkwürdigkeiten“ bei bisher ungeklärten rechten Anschlägen hin.

Unterlagen des Verfassungsschutz

Was wusste der Brandenburger Verfassungsschutz? Foto: dpa

POTSDAM dpa | Die bis heute nicht aufgeklärte Anschlagsserie einer „Nationalen Bewegung“ im Land Brandenburg in den Jahren 2000/2001 bleibt weiter rätselhaft. „Die Sache weist Merkwürdigkeiten auf“, sagte Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg am Freitag im NSU-Untersuchungsausschuss des Potsdamer Landtags. Die Gruppe hatte sich unter anderem zu einem Brandanschlag auf die Trauerhalle eines jüdischen Friedhofs in Potsdam 2001 bekannt.

Er habe das Gefühl, dass der Landesverfassungsschutz die Aufklärung behindert habe, sagte Rautenberg als Zeuge im Ausschuss. Bereits im November hatte er als Sachverständiger für Aufsehen gesorgt, als er nicht ausschloss, dass der Verfassungsschutz verwickelt sei. Konkrete Beweise legte Rautenberg allerdings auch als Zeuge nicht vor.

Als Indizien werte er unter anderem, dass der Verfassungsschutz sich damals gegen eine Übernahme das Falls durch den Generalbundesanwalt ausgesprochen habe. Zudem sei ein Durchsuchungstermin verraten worden und die Terrorgruppe sei nach dem Anschlag und den ausgeweiteten Ermittlungen plötzlich nicht mehr weiter in Erscheinung getreten.

Nur der Untersuchungssauschuss könne jetzt noch Licht in den Fall bringen, sagte Rautenberg. Insgesamt sei die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit dem Verfassungsschutz zu Beginn der 2000er Jahre nicht gut gewesen. Rautenberg ist seit 1996 Generalstaatsanwalt in Brandenburg. Bei der Bundestagswahl im Herbst tritt der 64-Jährige nun für die SPD an.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob der Verfassungsschutz von Brandenburg bei den Ermittlungen zu der NSU-Mordserie Fehler gemacht hat. Unter anderem geht es um den Vorwurf, Informationen von V-Leuten nicht ausreichend an andere Bundesländer weitergegeben zu haben, um die Quelle zu schützen.

Der Ausschuss soll darüber hinaus auch die organisierte rechtsextreme Gewalt im Land insgesamt und das darauf folgende Behördenhandeln analysieren. Hinweise auf eine direkte Verbindung des NSU zur „Nationalen Bewegung“ sind laut Rautenberg nicht zu erkennen.

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg vor dem NSU-Ausschuss Foto: dpa

Bei dem Brandanschlag in der Nacht zum 8. Januar 2001 hatten Unbekannte einen Brandsatz, der aus zwei mit Benzin gefüllten Tetrapacks und einer Kerze bestand, vor die Hintertür der Trauerhalle gestellt. Durch die Flammen wurde die Tür stark beschädigt und die Halle verrußt. Der Brand erlosch damals von selbst. In der Nähe des Tatorts wurde ein Bekennerschreiben entdeckt, das mit „Die Nationale Bewegung“ unterzeichnet war. Zuvor waren unter anderem bereits zwei Imbissstände von Türken in Brand gesetzt worden. Auch dort wurden solche Bekennerschreiben gefunden.

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