Prozess gegen Auschwitz-Schergen: Nebenkläger wollen späte Gerechtigkeit

In Lüneburg beginnt am Dienstag die Verhandlung gegen SS-Unterscharführer Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen.

Synonym für Massenmord und Quälerei: Auschwitz. Bild: dpa

HAMBURG taz | Dass die Zeit alle Wunden heilt, daran will Thomas Walther nicht glauben. Der Anwalt vertritt 31 von insgesamt 67 Nebenklägern in dem Prozess, der am Dienstag gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning beginnt. Nach 70 Jahren werden sich dann vor dem Landgericht Lüneburg Täter und Opfer wieder begegnen.

Für seine Mandanten, Holocaustüberlebende und Nachfahren der in Auschwitz Ermordeten, stehen mit der Verhandlung schwere Momente bevor, sagt Walther: „Nicht nur, weil Erinnerungen an verlorene Angehörige hochkommen werden.“

Der heute 93-jährige Gröning, im Vernichtungslager Auschwitz für das Gepäck der Verschleppten zuständig, muss sich wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Menschen verantworten. In der Anklage wirft die hannoversche Staatsanwaltschaft Gröning vor, vom 28. September 1942 bis zum 16. Oktober 1944 im KZ als Buchhalter Geld aus dem Gepäck der Deportierten an der Bahnrampe genommen und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben.

Bereits kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten tritt der Angeklagte in die Hitler-Jugend und als 18-Jähriger in die NSDAP ein. Ein Jahr später meldet er sich zur SS, wo der junge Sparkassenangestellte Karriere machen will.

Eine neue Rechtsinterpretation hat die Ermittlungen im Fall G. ermöglicht.

Im Jahr 2011 hatte das Landgericht München John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt. Für den Schuldspruch reichte, dass er Diensthabender im Lager war.

In Niedersachsen wurden in vier Fällen Ermittlungen aufgenommen. Nur im Fall G.s sah die Staatsanwaltschaft Hannover genügend Indizien für eine Anklage.

Bei weiteren Beschuldigten wurden die Ermittlungen nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Thomas Klinge eingestellt - wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit oder mittlerweile eingetretenen Todes. AS

Im Herbst 1942 wird er in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt nach Auschwitz versetzt. Wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung das Geld an die SS-Kommandozentrale schickt oder selbst zur Abgabe nach Berlin fährt.

In der Anklageschrift begrenzt sich die Staatsanwaltschaft allerdings auf den Sommer 1944. Allein zwischen dem 16. Juni und dem 17. Juli 1944 trafen mindestens 137 Züge mit rund 425.000 Menschen aus Ungarn in Auschwitz-Birkenau ein.

Gröning soll laut Staatsanwaltschaft ebenfalls gewusst haben: Wer nicht für die Zwangsarbeit ausgewählt wird, den erwartet in der Gaskammer der Tod. Der Staatsanwaltschaft zufolge sind allein bei der „Ungarn-Aktion“ mindestens 300.000 Menschen durch Gas ermordet. Gröning habe „dem NS-Regime wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Tötungsgeschehen unterstützt“.

Der Angeklagte hat in der Vergangenheit wiederholt angegeben, an jener Rampe lediglich „Koffer bewacht“ zu haben. Im Verfahren will er sich nun erneut äußern, sagt sein Rechtsbeistand Hans Holtermann.

Schon 1977 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Gröning ermittelt. 1985 stellte der Staatsanwalt aber das Verfahren „mangels Beweisen“ ein. Eine genauere Begründung wurde laut Anwalt Walther zwar in Aussicht gestellt, bis heute läge sie jedoch nicht vor.

Dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft den Vorgang dann aber auf sich beruhen ließ, wertet der Nebenklägervertreter als mangelndes Interesse an der Strafverfolgung seitens der zuständigen Behörden und Ministerien. Dabei handele es sich um ein Verhalten, das die Betroffenen weit mehr als bloß verletzt.

Am Verfahren werden nicht alle Nebenkläger persönlich teilnehmen. Auch sie sind sehr betagt. Dass in anderen NS-Verfahren gerade das Alter des Angeschuldigten angeführt wurde, um Prozesse einzustellen, weiß auch Walther: „Wenn man erlebt hat, wie eine Frau kaum reden kann und zu weinen beginnt, wenn sie versucht, von ihrer vor 70 Jahren ermordeten Schwester zu sprechen, stellt sich diese Frage nicht.“

Für Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, spiegelt diese Frage die deutschen Verhältnisse wider: „Statt bei den Opfern ist man bei den Tätern.“ Doch die Opfer könnten nichts für diese späte Anklage. „Die deutsche Justiz hat zu verantworten, dass die Verfolgung verschleppt wurde“, sagt er: Bis heute beschäme dieses Verhalten.

Der Prozess sei eine sehr späte Form der Gerechtigkeit, sagt Walther. Wie Eva Pusztai-Fahidi mussten einige seiner Mandanten als Kinder im Sommer 1944 auf der Rampe in Auschwitz ansehen, wie ihre Eltern und Geschwister von ihnen getrennt und in die Gaskammern gebracht wurden.

Pusztai-Fahidi wurde am 29. April 1944 in Debrecen mit ihrer Familie von der ungarischen Gendarmerie zunächst ghettoisiert und am 14. Mai in Viehwaggons nach Auschwitz gebracht. Ihre zehnjährige Schwester Gilike und ihre Mutter wurden sofort vergast, ihr Vater Dezso starb in der Haft. Mit dem Wort „Gerechtigkeit“ verbindet sich Walther zufolge viel Hoffnung – auf mehr als nur ein juristisch richtiges Urteil.

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