Gastbeitrag: Dürfen Berlins Lehrer streiken?

Nicht dürfen – die Lehrer müssen streiken, solange der Senat sich nicht bewegt, schreibt der ehemalige Schulleiter Wolfgang Harnischfeger.

Schon mehrfach streikten die Lehrer, hier im Sommer diesen Jahres. Bild: dpa

Das Unbehagen, das mit einem Lehrerstreik verbunden ist, kommt von dem schwer erträglichen Gedanken, die Schüler könnten die Leidtragenden eines solchen Ausstands sein. Das hat man jedoch in Kauf genommen, als man den Lehrern den Beamtenstatus nahm. Sie sind jetzt normale Arbeitnehmer, mit allen Rechten, einschließlich Streik, und man darf an sie keine höheren moralischen Anforderungen stellen als an andere Berufsgruppen. Von der Gewerkschaft kann man Kompromissbereitschaft fordern, nicht aber den Verzicht auf ihr einziges ernsthaftes Kampfmittel.

In der gegenwärtigen Berliner Situation sind deshalb drei Fragen zu stellen: Rechtfertigt das Anliegen der angestellten LehrerInnen einen Streik? Wurden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gesucht, und: Nimmt die Gewerkschaft ihre Verantwortung wahr?

Die Antworten sind klar: Bis zu 400 Euro weniger für dieselbe Tätigkeit sind ein hinreichendes Streikargument, der Senat verweigert alle Gesprächsangebote, die die GEW schon fast flehentlich an ihn richtet, selbst nachdem ein Gericht die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen bescheinigt hat, und während der Streiks wurden bislang immer und überall Notdienste eingerichtet, kein Kind blieb unbetreut, keine Abiturprüfung fiel aus.

70, war 18 Jahre lang Schulleiter der Beethoven-Schule in Lankwitz und davor auch Lehrer für Deutsch und Geschichte.

Selbst die steigenden Pensionslasten rechtfertigen die Verweigerungshaltung des Senats nicht, denn er hätte längst Pensionsfonds gründen können. Wer Lehrkräfte als Angestellte beschäftigen und den Schulfrieden erhalten will, muss drei Maßnahmen einleiten: tariflich abgesicherte gleiche Nettoentlohnung wie bei Beamten, Funktionszulagen bei Übernahme entsprechender Ämter, perspektivische Zuwächse bei zunehmender Berufserfahrung.

Das Nettogehalt eines ledigen dreißigjährigen angestellten Lehrers mit Studienratsstatus beträgt in Berlin etwa 2.500 Euro pro Monat. Was für einen Berufsanfänger akzeptabel ist. Das Problem ist, dass ein fünfzigjähriger Angestellter mit Familie kaum mehr verdient, und dann liegt er bei einer siebenjährigen akademischen Ausbildung am untersten Ende vergleichbarer Berufe.

Der Finanzsenator erklärt, er sei für Verhandlungen mit den Junglehrern nicht zuständig. Das ist inakzeptabel, weil der Berliner Senat immer zuständig ist für die elementaren Belange der Stadt, wozu eine funktionierende Schule gehört. Nach allen Untersuchungen hängt das Gelingen von Schule entscheidend an den Lehrkräften, ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Motivation. Deshalb würde kein Unternehmen seine Mitarbeiter so planvoll gering schätzen und auflaufen lassen, wie der Berliner Senat das tut.

Mit dieser Haltung wird die Gewerkschaft zwangsläufig in Kampfmaßnahmen beim Mittleren Schulabschluss, beim Abitur oder den Zeugnissen im nächsten Jahr getrieben. Dann wird der Konflikt tatsächlich auf dem Rücken der Schüler ausgetragen, was verhindert werden muss. Der Senat hat sich lange genug weggeduckt wie ein Hase in der Ackerfurche. Er muss jetzt aktive Politik betreiben und Verhandlungen anbieten.

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