Dschihadisten-Prozess in Frankfurt: Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt den 32-jährigen Deniz B. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Vereinigung.

Schiftzug und Hessisches Landeswappen (Löwe) am Oberlandesgericht Frankfurt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: fünf Jahre Haft für Deniz B Foto: imago

FRANKFURT AM MAIN afp/taz | Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das OLG sprach den 32-jährigen Deniz B. am Montag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Vereinigung und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum schuldig. Es verhängte fünf Jahre Haft.

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Deniz B. im Frühjahr 2016 gemeinsam mit seiner Frau über die Türkei und Syrien in den Irak gereist war, um sich dem IS anzuschließen. Dort absolvierte er eine militärische Ausbildung, leistete Wachdienste und hielt sich als Kämpfer für den IS einsatzbereit.

Der Angeklagte war zuletzt im Logistikbereich tätig und für die Verteilung von Kraftstoffen zuständig. Er habe von der Vereinigung eine monatliche Alimentation in Höhe von zwischen 100 und 125 US-Dollar erhalten und sei mit einem Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow AK-47 sowie einem Sprengstoffgürtel ausgestattet gewesen.

Mit seiner Frau lebte der Angeklagte dem Urteil zufolge nacheinander in zwei Häusern, die ihnen der IS überließ. Die rechtmäßigen Bewohner waren zuvor vor der Miliz geflohen beziehungsweise von ihr getötet oder vertrieben worden.

Im August 2017 wurde der 32-Jährige durch kurdische Sicherheitskräfte festgenommen und befand sich bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland in Haft. Im Dezember 2022 wurde er bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Seit März vergangenen Jahres war der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, der Beschuldigte kam auf freien Fuß.

Nach Ansicht des OLG geht von dem Angeklagten, der ein Geständnis abgelegt und sich vom IS abgewandt habe, keine Gefahr für weitere Straftaten aus. Seine Haftzeit im Irak, die dem Gericht zufolge unter desolaten Bedingungen erfolgte, wird auf die nun verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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