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meine Kommentare
Eis131415
Wenn es reichte zu sagen man wusste [zu einem bestimmten Zeitpunkt] nicht, dass eine Parole strafbar ist könnte man so gut wie nie jmd. deswegen verurteilen. Das wäre unter best. Gesichtspunkten evtl. gerechter, ist aber nun mal hierzulande nicht der Regelfall.
Hier gibt es in gewissem Sinne nur einen Zeugen, und wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dieser lügt ist die Verurteilung folgerichtig. Ohne die Begründung und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft im Detail zu kennen ist es schwierig weiter darauf einzugehen.
Aber schon im Artikel gibt es einen Anhaltspunkt: Höcke ist bekannt dafür, dass er gern Begriffe aus der NS-Zeit verwendet. Auch nicht offensichtliche. Wie glaubhaft ist es dann, dass so jmd. die Losung der SA nicht kennt?
(nebenbei, schon der Einstieg des Artikels ist falsch: Die Referenzgruppe sind hier mindestens ehemalige Geschichtslehrer, wenn nicht ebensolche mit klar rechtsextemen, faschistischen Einstellungen. Unter solchen ist der Anteil derjenigen die die Losung der SA kennen sicher um ein vielfaches höher als beim Durchschnittsdeutschen.)
zum BeitragEis131415
[Re]: Danach klingt es ein bisschen, ja. Schade dass die Verfasserin hier nicht konkreter wird.
zum BeitragGeht man von der günstigsten Lesart aus möchte die Verfasserin vielleicht nur die Molineaux Regeln anpassen, und dafür gibt es im im Text verlinkten Urteil durchaus vernünftige Argumente. Ebenso dagegen, siehe die Merheitsmeinung, aber keine der beiden Positionen ist auch nur ansatzweise mit NS-Rechtsprechung vergleichbar.
Eis131415
[Re]: Moment mal, es ist Quatsch (positiv formuliert) so zu tun als sei die Entscheidung wie man mit einem positiven Testergebnis umgeht im Grunde keine. Es gibt Eltern, die einfach gern vorher wüssten, was auf sie zu kommt genauso wie es welche gibt, die anhand eines Testergebnisses noch mal in sich gehen würden um zu prüfen, ob sie sich das zutrauen. Genau darum geht es ja, eine, zumindest auf die abgetesteten Anomalien hin informierte ethische Entscheidung zu treffen.
zum BeitragEis131415
Jain. Die Daten sind nur begrenzt aussagekräftig - bisher. Jetzt werden die Daten öffentlich und der Druck auf Kliniken steigt enorm, diese Zahlen möglichst gut aussehen zu lassen. Das wird immer billiger sein als tatsächlich die Versorgung zu verbessern und die Indikatoren verlieren ihre Bedeutung (Goodharts Gesetz). Wenn es schlecht läuft entstehen nur Mehrausgaben durch die Verwaltung die für schöne Zahlen zuständig ist. Wenn es ganz schlecht läuft sieht ein Teil der Bevölkerung schwarz auf weiß, dass er schlechter versorgt wird (irgendwer muss Tabellenletzter sein) und wählt Nazis.
zum BeitragEinen Versuch ist es wert, aber es gibt (außer dem Wunsch Defizite zu verheimlichen) auch rational Gründe die dagegen sprechen.
Eis131415
Richtig und überfällig einerseits, andererseits hieß es lange Jahre, die Quacksalber im Leistungskatalog zu haben rechne sich, weil es Menschen in der gesetzlichen KK hält, die sich auch privat versichern könnten.
zum BeitragKeine Ahnung, ob das (noch) stimmt, und man könnte einwenden, dass selbst wenn es zutrifft, die Signalwirkung die von Lauterbachs Entscheidung ausgeht wichtiger ist, aber die Sache ist ein bisschen komplizierter als "kein Kassengeld für Bullshit".