THC-Nachweis in Haaren unsicher: Rausch im Dienst der Wissenschaft

Eine Haaranalyse liefert keinen Beweis für den Konsum von Cannabis. Das haben Forscher der Universität Freiburg herausgefunden.

Ein langhaariger Mann mit Bart, sieht ein wenig zottelig aus, schnuppert an einem Döschen mit einem Gras-Klumpen drin.

Kiffer dürfen aufatmen: Die Matte kann dran bleiben! Foto: reuters

BERLIN taz | Eine Haaranalyse von mutmaßlichen Kiffern liefert keinen eindeutigen Beweis, ob Cannabis konsumiert wurde. Das haben Forscher des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg in einer Selbststudie festgestellt.

Das Team um den Toxikologen Professor Volker Auwärter stellte fest, dass die Einlagerung von Tetrahydrocannabinol (THC) in Haare nicht über den Blutkreislauf stattfindet, wie bislang vermutet. Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs können über Schweiß und Hauttalg bei Körperkontakt auf andere Personen übertragen werden. Bisher galt der Nachweis von THC in den Körperhaaren auch als Nachweis für das Konsumieren von Gras und Hasch.

In einem einmonatigen Selbstversuch nahmen die zwei Hauptautoren der Studie regelmäßig Dronabinol, ein halbsynthetisch hergestelltes THC, in geringen Mengen zu sich und führten umfangreiche Messungen durch, wobei sie keinerlei Rückstände von THC in ihren eigenen Haaren fanden. Stattdessen entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure, eine körpereigene Substanz, die sich auch in Haarabschnitten befanden, die lange vor der Studie gewachsen waren.

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar, sagt der Berliner Rechtsanwalt Rainer Failenschmid, wohl aber der Besitz, Anbau, An- und Verkauf des Betäubungsmittels. Auch das Teilnehmen am Straßenverkehr unter Rauschmitteleinfluss ist strafrechtlich relevant.

Bisher galt der Nachweis von THC in den Körperhaaren auch als Nachweis für das Konsumieren von Gras und Hasch.

Bislang werden beispielsweise im Rahmen von Fahreignungsprüfungen Messungen des THC-Gehalts im Haar vorgenommen. Eine Abgabe von Haarproben sei grundsätzlich freiwillig, sagte Failenschmid weiter. In Einzelfällen könne aber eine gerichtliche Anordnung die Abgabe einer Haarprobe erzwingen, etwa bei Bewährungsauflagen von Straftätern im Zusammenhang mit Drogenkonsum.

„Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann“, sagte Auwärter.

Die Ergebnisse ihrer experimentellen Arbeit veröffentlichten die Forscher im Fachmagazin „Scientific Reports“. Bereits in früheren Studien konnten die Freiburger Forscher nachweisen, dass es zu einer von außen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt.

Außerdem fanden sie damals heraus, dass bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen werden können. „Das ist besonders ärgerlich, wenn Menschen, die nicht konsumieren, aber mit einem Konsumenten in Kontakt kommen, deswegen positiv auf Cannabis getestet werden“.

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