Eingriff in die Privatsphäre: BND überwacht 2.500 Computer

Der deutsche Auslandsgeheimdienst hat tausende Computer heimlich ausgespäht. Die Bundesregierung will dies nicht gesetzlich regeln - dabei sind teilweise auch Deutsche im Ausland betroffen.

Der Bundesnachrichtendienst spähte heimlich tausende Computer aus. Bild: ap

FREIBURG taz Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat in den vergangenen Jahren rund 2.500 Onlinedurchsuchungen durchgeführt. Das berichtete jetzt der Spiegel. Dass der BND heimlich Computer ausspäht, ist zwar nichts Neues, überraschend ist aber die hohe Zahl.

Bei einer Onlinedurchsuchung wird ein Computer heimlich ausgespäht. Spionagesoftware, "Trojaner" genannt, sorgt dafür, dass der Inhalt der Festplatte und eventuell die Tasteneingaben online an Behörden übermittelt werden. In Deutschland sind Onlinedurchsuchungen bisher nur wenigen Behörden erlaubt: dem Bundeskriminalamt, dem bayerischen Landeskriminalamt und dem bayerischen Verfassungsschutz.

Der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, sagte im April 2007, der BND habe bereits Onlinedurchsuchungen durchgeführt, aber "nicht so viele". Anfang 2008 sprach das Magazin Focus von "rund 60" Vorgängen. Die neue Zahl 2.500 geht wohl auf einen aktuellen Bericht von Fritsche an das Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste zurück.

Bislang hat der BND keine ausdrückliche gesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen. Im BND-Gesetz heißt es nur, dass er die gleichen nachrichtendienstlichen Mittel anwenden kann wie der Verfassungsschutz. Die meisten seiner geheimen Befugnisse sind aber nur in einer internen Dienstvorschrift geregelt. Dort ist seit Mitte 2005 auch der heimliche Eingriff in fremde Computer aufgeführt. Innenminister Schäuble erklärte 2007, der Verfassungsschutz werde bis zu einer gesetzlichen Regelung keine Onlinedurchsuchungen mehr durchführen. Der BND hat aber weitergespäht.

Bisher hält die Bundesregierung hierfür keine gesetzliche Regelung für nötig. Begründung: Im Inland mache der BND so etwas nicht, und bei Spähaktionen im Ausland sei kein Gesetz erforderlich. Diese Position ist aber kaum haltbar, weil immer wieder auch Deutsche im Ausland von Onlinedurchsuchungen des BND betroffen sind. So wurde voriges Jahr bekannt, dass der Auslandsgeheimdienst monatelang die E-Mail-Kommunikation der Spiegel-Journalistin Susanne Koelbl mit dem afghanischen Handelsminister mitgelesen hatte, da auf dem Computer des Ministers BND-Spähsoftware installiert war. Der Bundestag rügte den BND dafür scharf. Die Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU) und Max Stadler (FDP) forderten am Wochenende neue Rechtsgrundlagen für BND-Trojaner. Wolfgang Wieland von den Grünen will dem Geheimdienst Onlinedurchsuchungen ganz verbieten. "Wir lehnen den heimlichen Eingriff in die Privatsphäre auch im Ausland ab", sagte Wieland der taz.

Ex-BND-Präsident Hansjörg Geiger forderte: "Der Bundesnachrichtendienst muss sich auch im Ausland an menschenrechtliche Standards halten." Das sagte Geiger zur taz. Die Bundesregierung plant laut Spiegel nur eine neue Verwaltungsvorschrift. Danach müsste der BND-Chef Ernst Uhrlau jeder Onlinedurchsuchung zustimmen.

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